Am 2. August hatte Deutschland - eine der Garantiemächte der belgischen Neutralität - Belgien ultimativ aufgefordert, den Durchmarsch seiner Truppen nach Frankreich zu gestatten. In Belgien wertete dieses Ultimatum als Bedrohung der Neutralität und der Unabhängigkeit und lehnte ab mit dem Hinweis, man werde sich mit aller Macht verteidigen. Am gleichen Tag hatte das VIII. Armeekorps Luxemburg besetzt, wogegen die luxemburgische Regierung protestierte. Der deutsche Kanzler Bethmann-Hollweg versicherte indes, dass dies keine feindseligen Maßnahmen gegen Luxemburg seien; er versprach, nach Kriegsende Reparationen zu zahlen.
Bis zur Kriegserklärung an Frankreich am 3. August hatte noch kein deutscher Soldat die Grenze überschritten. Dies änderte sich am Morgen des 4. August, als deutsche Truppen auf breiter Front in Belgien eindrangen. Mit dem Ausspruch „Not kennt kein Gebot“ rechtfertigte Reichkanzler Bethmann-Hollweg den Bruch der Neutralität, er erkannte das Unrecht an und versprach Wiedergutmachung.
Das erste militärische Ziel war die Eroberung des Festungsrings von Lüttich. Auf ihrem Weg dorthin verübten Angehörige der 2. und 3. Armee gegenüber der Zivilbevölkerung mehrere Übergriffen und völkerrechtswidrige Hinrichtungen, so u.a. in Baelen, Battice, Blegny, Soumagne, Francorchamps, Herve und Mélen.
Viele Soldaten der deutschen Armeen marschierten in Frankreich und Belgien mit der Erwartung ein, nicht nur gegen reguläre Truppen kämpfen zu müssen, sondern auch gegen Zivilisten, die sie getarnt oder als Heckenschützen aus dem Hinterhalt angreifen würden. Diese Erwartung ging zurück auf Erfahrungen mit sogenannten Franctireurs im Deutsch-Französischen Krieg von 1870–1871. Die Erinnerungen daran wurden in Militärkreisen vielfach überliefert. Bereits vor Kriegsbeginn und vor Überschreiten der Landesgrenzen wurden die Truppen auf diese mögliche Gefahr eingestellt.
Innerhalb der ersten Wochen des Weltkrieges verbreiteten sich ungeprüfte Nachrichten über derartige Vorfälle rasch innerhalb der Armee und in der deutschen Presse. Briefe von Soldaten an Angehörige und Bekannte berichteten vielfach von der Beschießung deutscher Truppen durch belgische Zivilisten.
Grundsätzlich sah die Haager Landkriegsordnung einen verbesserten Schutz von Zivilisten vor. Die Führung des deutschen Militärs war allerdings nicht gewillt, das in die Anweisungen für ihre Offiziere aufzunehmen. Stattdessen wurden besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen eventuelle Überfälle aus der Zivilbevölkerung gefordert. Dazu gehörten Strafandrohungen gegen Einwohner, Geiselnahmen oder Offenhalten der Hauseingänge. Die Deutschen waren von einem regelrechten „Heckenschützen-Wahn“ besessen. Diese Angst wurde bei Beschuss aus den eigenen Reihen („friendly fire“), bei selbstverschuldeten Unfällen durch Trunkenheit oder Panik oder aus Wut über den belgischen Widerstand bzw. über Gerüchte, dass Belgier grausam gegen deutsche Verwundetet vorgegangen seien, entsprechend brutal beantwortet. Nahezu 6.000 unschuldige Zivilisten wurden in den ersten vier Wochen auf belgischem Boden getötet.
Der Vormarsch auf Lüttich erfolgte vom 4. bis zum 16. August. Nach verlustreichen Kämpfen konnten die Forts am 16. August besetzt und der Vormarsch ins Innere des Landes fortgesetzt werden. Durch den Einsatz der 1. deutschen Armee gelang der Durchbruch nach Brüssel am 20. August.
Am 22. August wüteten die deutschen Soldaten in Löwen, wo sie sich von Heckenschützen bedroht fühlten und daraufhin Teile der Stadt mit der berühmten Universitätsbibliothek zerstörten. Deutsche Truppen verübten
Am 23. August verübten deutsche Truppen das Massaker von Dinant und töteten dabei 674 Zivilisten. Zugleich wurden rund 1100 bis 1300 von 1800 Häusern der Stadt zerstört.
Bis zum 25. August räumte die belgische Armee die Festung Namur und zog sich in die Festung Antwerpen zurück, die im Oktober in deutsche Hände fiel.